
Der Synagogen-Förderverein Potsdam ist verärgert darüber, dass – mindestens – die Potsdamer jüdischen Gemeinden Kehilat Israel und die Synagogengemeinde Potsdam nicht zur ersten öffentlichen Baustellenbesichtigung am heutigen Montag, 4.7.2022, 14:00 Uhr in der Synagoge eingeladen wurden, sondern hiervon nur zufällig aus den Medien erfuhren.
Dieses Vorgehen zeigt aus unserer Sicht abermals, dass die Landesregierung das verfassungsrechtliche Grundrecht der Potsdamer jüdischen Gemeinden auf religiöse Selbstbestimmung weiter zu missachten gedenkt.
Dies zeigte sich schon im vom MWFK herbeigeführten Landtagsbeschluss vom 25.02.2021, der den Gemeinden verfassungswidrig das Recht auf selbstbestimmte Religionsausübung durch Gestaltung, Betreibung und Nutzung der Synagoge entzog und auf zwei Organisationen übertrug, die nicht in Potsdam ansässig sind und deren satzungsmäßiger Zweck nicht die Ausübung der Religion ist.
Wir fordern von dem Landtag und von der Landesregierung, das Recht der jüdischen Gemeinden auf religiöse Selbstbestimmung bei Gestaltung, Betreibung und Nutzung der Synagoge vertraglich abzusichern.
Denn auf die unverbindliche Zusage des MWFK oder der Zentralen Wohlfahrtsstelle (ZWSt) der Beteiligung der Potsdamer jüdischen Gemeinden als der zukünftigen Nutzer der Synagoge ist kein Verlass. Das zeigt auch die merkwürdige Unterlassung der Einladung der Gemeinden zur heutigen Besichtigung.
Eine eventuelle Rolle als „Vermittler“, welche die ZWSt erfüllen könnte, erfüllt sie nach unserer Kenntnis auch nicht. Zumindest die Synagogengemeinde ist seit zwei Jahren von jeglicher Beteiligung in der Planung und Gestaltung des Baus und in der Planung der Betreibung ausgeschlossen. Damit verstößt die ZWSt gegen den Beschluss des Landtages.
Wir fordern zudem die transparente und gerechte Finanzierung des jüdischen Gemeindelebens, das auch in Zukunft Bestand haben soll. Der Landesregierung war bisher die Förderung der akademischen Erforschung des jüdischen Lebens wichtiger als die Förderung des jüdischen Lebens selbst!
Das ist selbstverständlich kritikwürdig und muss sich ändern! Hier muss es zu einem Gleichgewicht kommen!
Das Grundgesetz verbietet dem Land, in das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Landesverbände und der Gemeinden einzugreifen. Ebenso ist dem Land verboten, die Landesverbände oder die Gemeinden ungleich zu behandeln.
Dies ist ein Verstoß gegen das Neutralitäts- und Gleichbehandlungsgebot der Landesverfassung! Wir fordern die Gleichbehandlung beider Landesverbände und damit einer Anerkennung und Absicherung der jüdischen Vielfalt.
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